Für die gesetzliche Unfallversicherung werden alle Arten von Rentengutachten und Zusammenhangsgutachten auf dem Fachgebiet Unfallchirurgie/Orthopädie angeboten.
Durch ein großes Netzwerk können, falls gewünscht, Zusatzgutachten auf fast allen anderen Fachgebieten empfohlen oder in Auftrag gegeben werden.
Nach Eingang der Zusatzgutachten erfolgt dann die Zusammenfassung durch den Hauptgutachter.
Um insbesondere die zeitlichen Vorgaben der Gutachtenerstellung einhalten zu können, erfolgt die Einbestellung bei Vorlage der Telefonnummer der/des Versicherten telefonisch.
Durch die Ausbildung in einer Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik, langjährige Tätigkeit als D-Arzt sowie damit verbundene Gutachtertätigkeit auf diesem Gebiet kann eine hohe Fach- und Sachkompetenz zugesagt werden.
Dieses trifft neben den Begutachtungen als auch auf Heilverfahrenskontrollen mit Erstellung von Reha-Plänen zu. Entsprechende Beurteilungen können sowohl nach Aktenlage als auch nach persönlicher Untersuchung erfolgen.