Die Aufgabe des medizinischen Sachverständigen (Gutachters) ist es, den gesundheitlichen Zustand und dessen Störungen (Erkrankungen, Unfallfolgen, etc.) mit seinem medizinischen Wissen objektiv und nachvollziehbar festzustellen, sowie allgemeinverständlich zu formulieren.
Auf der Basis dieser Erkenntnis erfolgt danach die Beantwortung der zu klärenden Fragen und geforderten Einschätzungen (MdE, GdB, Invaliditätsgrad, MdH, etc.).
Hierbei, wie bei der Beantwortung von gerichtlichen Beweisfragen, muss der Gutachter seine Einschätzung auf der Basis neuester medizinischer Erkenntnisse und der aktuellsten rechtlichen Entscheidungen treffen und begründen.
Unberücksichtigt bleiben dabei die unterschiedlichen Interessen von Auftraggeber und Antragsteller. Die Qualität des Gutachters definiert sich nicht zuletzt über seine Neutralität und Objektivität.
Durch die Gründung des Gutachteninstitutes sowie das über Jahre bewährte Netzwerk von Gutachtern auf anderen Fachgebieten ist eine koordinierte Begutachtung unter Einhaltung kurzer Bearbeitungszeiten gewährleistet.
Neben den Begutachtungen werden auch Heilverfahrenskontrollen zur Optimierung von Heilverläufen und Erstellung von Reha-Plänen, sowie Vorprüfungen z.B bei der Frage eines Behandlungsfehlers angeboten.
Durch bestehende Kooperationen ist es möglich, auch die Umsetzung der empfohlenen Diagnostik und Therapie bei Bedarf umzusetzen.